CADA CLIPS
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


CADA CLIPS



I. Anwendungsbereich

(1) Carl David Weimar, geschäftlich handelnd unter der Bezeichnung „Cada Clips“, Gartenstrasse 33, 74199 Untergruppenbach (im Folgenden „Cada Clips“) ist freiberuflich im Bereich Marketing, Videoproduktion (einschließlich Recherche, Stoffentwicklung, Regie und Produktion), als Autor, sowie im Digitaldesign tätig.

(2) „Bewegtbild“ im Sinne dieser AGB sind alle von Cada Clips hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Bewegtbildflyer, Still-Videos, elektronische Stehbewegtbilder in digitalisierter Form, Film- und Videoclips usw.)

(3) Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sie sind integraler Bestandteil aller Angebote von Cada Clips und werden mit Annahme des Angebotes Vertragsinhalt. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.



II. Urheberrecht

(1) Cada Clips steht das Urheberrecht an den Bewegtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

(2) Überträgt Cada Clips Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

(3) Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Cada Clips.

(4) Bei der Verwertung der Bewegtbilder kann Cada Clips, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Bewegtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Cada Clips zum Schadensersatz.



III. Vergütung

(1) Für die Herstellung der Bewegtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Software- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.

(2) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.

(3) Hat der Auftraggeber Cada Clips keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bewegtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Cada Clips behält den Anspruch auf Vergütung für bereits begonnene Arbeiten.